Gebührenordnung für die Volkshochschule des Lahn-Dill-Kreises

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 3 der Verordnung vom 11. De-zember 2020 (GVBl. I, S. 915) sowie § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, S. 134), hat der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises in seiner Sitzung am 06. Mai 2024 die nachstehende Gebührenordnung für die Volkshochschule des Lahn-Dill-Kreises beschlossen:

§ 1
Gebührenerhebung

Die Gebühren für Veranstaltungen der Volkshochschule des Lahn-Dill-Kreises werden nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2
Höhe der Gebühren

(1) Die Gebühr beträgt pro Unterrichtseinheit (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) und Teilnehmer/in (TN) zwischen Euro 1,50 und Euro 7,00 Rahmengebühr). Die Gebühr für die einzelne Veranstal-tung ist innerhalb dieses Rahmens nach dem entstehenden Aufwand (Unterrichtsvorbereitung, Be-reitstellung von Fachräumen, Dozenten, u. ä.) unter Berücksichtigung der festgelegten Teilnehmer-zahl, mindestens jedoch 8 Personen, zu bemessen.
(2) Für die Veranstaltungen/Kurse, die mit einer Teilnehmerzahl von weniger als 8 Teilnehmenden ein-schließlich Einzelunterricht stattfinden, oder die einen erhöhten Aufwand erfordern (z. B. bezüglich der Unterrichtsvorbereitung, der Bereitstellung von Fachräumen usw.), können höhere Gebühren erhoben werden. Diese wird entsprechend des entstehenden Aufwandes gemäß Abs. 1 unter Be-rücksichtigung der Teilnehmerzahl festgesetzt. Maximal ist eine Gebühr bis zum 8-fachen der Mittelgebühr (Euro 4,25) nach Abs. 1 zulässig.
(3) Für die Teilnahme an Lehrgängen und Studienfahrten mit auswärtiger Unterbringung werden neben der Kursgebühr Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Höhe der entstehenden Kosten abzüglich ggf. zweckgebundener Zuschüsse erhoben.
(4) Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind in der Regel nicht in den Gebühren enthalten, soweit in der Veranstaltungs- oder Kursankündigung nicht ausnahmsweise etwas anderes vermerkt ist.
(5) Die Höhe der jeweiligen Gebühr für Veranstaltungen/Kurse/Studienfahrten wird in der Ankündigung der Veranstaltung auf der Homepage angegeben.

§ 3
Gebührenpflicht

(1) Gebührenpflichtig sind die Personen, die sich und/oder Dritte zu Veranstaltungen der Volkshochschule angemeldet haben.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht mit schriftlicher, telefonischer, E-Mail- oder Online-Anmeldung oder, wenn keine Anmeldung vorliegt, mit dem erstmaligen Veranstaltungsbesuch.
(3) Die Gebühren sind 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn fällig, soweit in der Kursankündigung keine andere Fälligkeit festgesetzt ist.

§ 4
Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung

(1) Auf Antrag wird eine Gebührenermäßigung in Höhe von 25 % pro Veranstaltung/Kurs für Einwohner und Einwohnerinnen des Lahn-Dill-Kreises gewährt:

Die Ermäßigung kann nur mit aktuell gültigem Nachweis des Ermäßigungsgrundes gewährt werden. Der Nachweis muss mit der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden. Nach Kursbeginn ist ein Ermäßigungsantrag nicht mehr zulässig. Die Gebührenermäßigung gilt nicht für Material-, Lebensmittel- und
Lernmittelkosten.
(2) Unabhängig von den in Absatz 1 genannten Gebührenermäßigungsgründen können in Einzelfällen Gebührenermäßigungen oder -stundungen auf schriftlichen Antrag in Härtefällen von der Betriebsleitung gewährt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn dies mit Rücksicht auf die besonderen
VHS des Lahn-Dill-Kreises Bahnhofstrasse 10 35683 Dillenburg www.vhs-lahn-dill.de wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder aus anderen Billigkeitsgründen geboten erscheint. In begründeten Härtefällen kann die Betriebsleitung auch eine ratenweise Zahlung der fälligen Gebühr bewilligen.
(3) Einzelne Veranstaltungen für besondere Zielgruppen und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen oder sonstigen Organisationen können gebührenfrei oder zu ermäßigten Gebühren durchgeführt werden, insbesondere wenn zweckgebundene Zuschüsse Dritter gewährt werden.

§ 5
Widerruf der Anmeldung/Abmeldung

Abmeldungen (Widerruf der Anmeldung) können schriftlich ohne Angabe von Gründen bis zum in der Veranstaltungs- oder Kursankündigung genannten Anmeldeschluss oder, wenn kein Anmeldeschluss angegeben ist, bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle erfolgen.

§ 6
Entfallen der Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht entfällt,

(2) Werden Veranstaltungen nach Beginn zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt, so werden die Gebühren in der Regel anteilig erstattet.
(3) Wenn ein/e Teilnehmer/-in nachweisbar aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht mehr in der Lage ist, an der von ihm/ihr belegten Veranstaltung teilzunehmen, kann die Gebühr ganz oder anteilmäßig auf schriftlichen Antrag unter Vorlage von Nachweisen (z. B.
ärztliches Attest bei längerer Erkrankung) zurückerstattet werden. Der Hinderungsgrund muss unverzüglich nach Eintreten der Volkshochschule schriftlich mitgeteilt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Volkshochschule Gutschriften zur Verrechnung der Kursgebühren
gewähren und für die Einlösung eine Frist festsetzen.

§ 7
Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Gebührenordnung vom 01.12.2014 außer Kraft.

Dillenburg, 07. Mai 2024

gez. Wolfgang Schuster, Landrat
gez. Roland Esch, Erster Kreisbeigeordneter