Anmeldung und Abmeldung

Wie und wo kann ich mich zu einem Kurs anmelden?

Privatpersonen können sich persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage der vhs anmelden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich Personen mit anzumelden oder andere Personen für einen Kurs anzumelden. Ist ein Kurs, für den Sie sich anmelden möchten, bereits ausgebucht, erhalten Sie eine Mitteilung, dass Ihre Anmeldung automatisch auf die Warteliste gesetzt wird. Sobald ein Kursplatz frei wird, erhalten Sie umgehend eine Information. Ihre Anmeldung bleibt bis dahin gültig.

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Sollte Sie keine Bestätigung erhalten haben, konnte die Anmeldung möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Wunsch von der Geschäftsstelle. Pro Kurs kann eine Bescheinigung, rückwirkend bis zu zwei Semestern, ausgestellt werden.

Wie kann ich mich abmelden?

Abmeldungen können schriftlich ohne Angabe von Gründen bis zum in der Kursankündigung genannten Anmeldeschluss oder, wenn kein Anmeldeschluss angegeben ist, bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung werden die Kursgebühren nur dann erlassen, wenn ein entsprechender Nachweis (bspw. ärztliches Attest) vorgelegt wird; andernfalls sind die Gebühren vollständig zu entrichten. Dies gilt auch, wenn Sie aus nachweislich nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht weiter an einem Kurs teilnehmen, können. Hierfür ist unverzüglich ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem Nachweis (Attest) bei der Geschäftsstelle einzureichen.


Bezahlung und Gebühren

Wann und wie sind Gebühren zu zahlen?

Die Gebühren sind 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung fällig. Sie können entweder per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung bezahlt werden. Zahlung per Lastschrift oder Überweisung muss bei der Anmeldung ausgewählt werden.

Bei Zahlungen per Überweisung wird der Gebührenbescheid nach Veranstaltungsbeginn zugesandt. Bei einem Lastschrifteinzug werden keine Gebührenbescheide verschickt.

Wie wird die Gebührenhöhe festgelegt?

Die endgültige Gebührenhöhe wird nach dem ersten Veranstaltungstag festgelegt, sobald bekannt ist, wie viele Teilnehmende den Kurs besuchen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Staffelgebühren hinterlegt.

Wer kann eine Gebührenermäßigung erhalten?

Einwohnerinnen und Einwohner des Lahn-Dill-Kreises erhalten eine Gebührenermäßigung von 25 % pro Veranstaltung bzw. Kurs, wenn sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Emprängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Bürgergeld
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Gesetzbuch
     ( SGB XII)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card
  • Schülerinnen und Schüler
  • Auszubildende
  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
  • Studierende
  • Schwerbehinderte Personen ab einem Grad von 50

Der entsprechende Nachweis muss schriftlich zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.


Bildungsurlaub

Was ist das Recht auf Bildungsurlaub?

In Hessen Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit (fünf Tage Bildungsurlaub), wenn Sie an einer als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltung der politischen oder beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Der Arbeitgeber muss während der Zeit des Bildungsurlaubs das Arbeitsentgelt fortzahlen. Die Kursgebühr sind von den Beschäftigten zu tragen. Ebenso sind unsere Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) auch für Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt bzw. beantragt.

Wie beantrage ich einen Bildungsurlaub?

Sie müssen den Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kurses bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Kurs auswählen und anmelden
    Wählen Sie einen Bildungsurlaubskurs aus unserem Programm aus und melden Sie sich verbindlich an.
  2. Unterlagen erhalten
    Nach der Anmeldung senden wir Ihnen automatisch per E-Mail eine Anmeldebestätigung und den Wochenplan zu. Eine gegebenenfalls erforderliche Bestätigung über die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Kurses. In Einzelfällen erhalten wir den Anerkennungsbescheid erst spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sobald uns dieser vorliegt, senden wir Ihnen diese unaufgefordert zu.
  3. Freistellung beim Arbeitgeber beantragen
    Reichen Sie die Unterlagen umgehend bei Ihrem Arbeitgeber ein und beantragen Sie die Freistellung für den Bildungsurlaub. Ihrem Antrag müssen die Anmeldebestätigung, der Wochenplan und gegebenenfalls die Anerkennung des Bildungsurlaubs nach dem Hessischem Bildungsurlaubgesetz (HBUG) beigefügt werden.
  4. Freistellung erhalten
    In der Regel werden Sie von Ihrem Arbeitgeber für die Teilnahme am Bildungsurlaub freigestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Kurs verbindlich ist.

Kann ich auch an einem Bildungsurlaub teilnehmen ohne Inanspruchnahme der gesetzlich geregelten Freistellung?

Der Kurs steht auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern offen, die keinen Bildungsurlaub beantragen.

Wie bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?

Am Ende Ihrer Teilnahme erhalten Sie automatisch eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Deutsch als Fremd-/Zweitsprache

Ich möchte mich für einen Deutschkurs oder eine Prüfung anmelden. Was muss ich dafür tun?

Die Anmeldung für Deutschkurse (bis einschließlich Sprachniveau B1) und für die Prüfungen ist lediglich persönlich möglich. Das heißt, dass Sie sich in der vhs und nicht online anmelden können und die Anmeldung nicht über eine/n Dritte/n vorgenommen werden kann. Dazu können Sie in die Sprechstunde (ohne Termin) zu Frau Immel kommen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Die Sprechstunde findet in der Regel dienstags zwischen 8.30 und 12.00 Uhr und donnerstags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr statt. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.


Sonstiges

Kann ich mich beraten lassen?

Ja, die Fachbereichsleitungen helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Kursangebot der vhs Lahn-Dill. Insbesondere bei der Auswahl des richtigen Sprachkurses kann eine Beratung nützlich sein. Dabei werden angelehnt an den „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ Ihre Sprachkompetenzen der passenden Niveaustufe (A1, A2, B1, B2, C1, C2) zugeordnet. Für die gängigen Fremdsprachen stehen außerdem Einstufungstests auf www.sprachtest.de zur Verfügung.

Gibt es Gutscheine?

Ja, Sie können bei der vhs Lahn-Dill Gutscheine erwerben. Bitte schreiben Sie uns dazu eine kurze E-Mail (info@vhs-lahn-dill.de) oder rufen Sie uns an (Tel. 02772 407-7400). Sie erhalten daraufhin eine Rechnung (mit Bankverbindung und Gutscheinnummer) über den gewünschten Betrag, den Sie bitte überweisen. Nach Eingang der Zahlung können Sie den Gutschein in der vhs Lahn-Dill, Bahnhofstraße 10, in Dillenburg abholen.

Wie kann ich Kursleiter werden?

Wenn Sie Interesse an einen Kursleitertätigkeit an der vhs Lahn-Dill haben, können Sie sich entweder auf eine konkrete Ausschreibung auf unserer Website (www.vhs-lahn-dill.de/info/jobs/) bewerben oder uns einen eigenen Kursvorschlag einreichen. Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen an die zuständige Fachbereichsleiterin.

Kursorte und Unterrichtsräume

Die vhs Lahn-Dill befindet sich an der Bahnhofstraße 10 in 35683 Dillenburg. Das Gebäude verfügt über ca. 20 Unterrichtsräume für unterschiedlichste Kursangebote – darunter eine Küche, ein Sportraum, ein Atelier, ein Nähraum und ein EDV-Raum. Auf dem Hof stehen ausreichend Besucherparkplätze – darunter zwei Behindertenparkplätze – zur Verfügung. Sollten die Parkplätze der vhs belegt sein, können öffentliche Parkflächen auf der anderen Straßenseite genutzt werden. Die Volkshochschule ist mit Rampe, Aufzug und einer Behindertentoilette versehen, sodass ein barrierearmer Zugang grundsätzlich gegeben ist. Über Räume, Parksituation und Barrierefreiheit in den Außenstellen kann hier keine pauschale Aussage gemacht werden.