Nutzungsordnung der Volkshochschule Lahn-Dill
(Anmelde- und Teilnahmebedingungen)

Nachfolgend werden folgende Regelungen zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Lahn-Dill getroffen:

(siehe auch Hinweise bei den einzelnen Kursen)

1. Anmeldung

Sofern die Kursbeschreibung auf der Homepage der Volkshochschule Lahn-Dill keine anderen Fristen beinhaltet, muss die Anmeldung zu einer Veranstaltung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch 5 Werktage vor Unterrichtsbeginn bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule Lahn-Dill erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr, auch wenn die angemeldete Person nicht an der Veranstaltung teilnimmt.

Die Teilnehmer/innen haben sich zum Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort einzufinden.

Bei Nichtstattfinden eines Kurses werden die Teilnehmer/innen durch die Volkshochschule informiert. Bei Kursausfall, weil Schulen wegen schlechter Witterungsverhältnisse oder sonstiger höherer Gewalt geschlossen sind, werden die Teilnehmenden soweit möglich benachrichtigt.

2. Gebühren

Die Gebühren werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für die Volkshochschule des Lahn- Dill-Kreises in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

3. Unterrichtszeiten, Ferien/Feiertage

Die im Rahmen der Veranstaltungs- und Kursankündigungen angegebenen Termine bezüglich des letzten Veranstaltungstages stellen lediglich das voraussichtliche Kursende dar. Die Zeitangaben, vor allem bei Samstags- und Wochenendseminaren sowie Bildungsurlaubsveranstaltungen beinhalten in der Regel angemessene Pausenzeiten.

Während der Hessischen Schulferien sowie am letzten Schultag vor den Ferien (ab 11:00 Uhr), beweglichen Ferientagen und an Feiertagen fallen – sofern die Kursbeschreibung keine andere Regelung beinhaltet – Veranstaltungen, die in Räumen öffentlicher Schulen angesetzt sind, aus.

4. Teilnahmebescheinigungen

Bei regelmäßigem Besuch wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung mit einer detaillierten Lehrgangsbeschreibung ausgestellt. Diese sind rechtzeitig durch den/die Teilnehmer/in über den Dozenten zu bestellen und können bis zu zwei Semester rückwirkend ausgestellt werden (je Kurs eine Bescheinigung).

5. Hausordnung

Die Haus- und Benutzungsordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte sind einzuhalten. Das gesetzlich geregelte Rauchverbot muss befolgt werden.

6. Haftung

Der Lahn-Dill-Kreis/Eigenbetrieb Volkshochschule Lahn-Dill haftet nicht für Schäden gegenüber den Teilnehmenden bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung von deren Eigentum, es sei denn der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Bediensteten oder Beauftragten des Lahn-Dill-Kreises/Eigenbetrieb Volkshochschule Lahn-Dill oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von Leben oder Körper.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung übernimmt die Volkshochschule keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben in den Veranstaltungs- und Kursankündigungen.

7. Datenverarbeitung

Die VHS Lahn-Dill bedient sich zur Erfassung der auf der Anmeldung von den Teilnehmenden angegebenen Daten einer elektronischen Datenverarbeitung. Die erhobenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anmeldungen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nur innerhalb des Lahn-Dill-Kreises verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die Angabe der persönlichen Daten durch die Teilnehmenden erfolgt freiwillig. Bei Verweigerung der Angabe der Daten kann die Anmeldung ggf. nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.  

8. Nutzung des EDV-Raums

Personen dürfen den EDV-Schulungsraum der VHS Lahn-Dill nur im Rahmen der von ihr durchgeführten Schulungen nutzen. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, den Schulungsraum und seine technische Ausstattung pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzulassen. Die VHS Lahn-Dill und ihre Kursleitungen übernehmen keine Haftung für Sachschäden oder Datenschutzverstöße, die durch Teilnehmer/innen oder Dritte verursacht werden.

9. Sonstiges

Die Kursleiter/innen sind nicht befugt, Aussagen zu machen oder Absprachen zu treffen, die den Veranstalter rechtlich oder finanziell binden.

Hinweis: Die Teilnahmebedingungen für sog. Auftragsmaßnahmen und Firmenschulungen erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle.

gültig ab 01.08.2024