In Hessen Beschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit (fünf Tage), wenn sie an einer als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltung der politischen oder beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Wir bieten solche Veranstaltungen an. Ebenso sind unsere Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) für Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg anerkannt.

Der Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag muss eine Bestätigung Ihrer VHS-Anmeldung vorliegen. Mehr Infos in der Geschäftsstelle der VHS oder unter Tel. 02771 407-7410 sowie auf unserem Infoblatt.

Hier finden Sie unsere Bildungsurlaube auf einen Blick.